Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Sämtliche Leistungen der Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH werden auf Grundlage der nachfolgenden Vertragsbedingungen erbracht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit als einbezogen, als sie mit den nachfolgenden Regelungen im Einklang stehen. Im Übrigen wird den Vertragsbedingungen des Auftraggebers hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Einbeziehung der VOB/B

Soweit der Vertrag mit einem im Baugewerbe tätigen Auftraggeber zustande kommt, gilt die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung als in den Vertrag einbezogen, soweit sich der Auftrag auf Bauleistungen erstreckt. Bei Auftragserteilung durch einen Verbraucher kann die VOB/B kraft gesonderter Vereinbarung einbezogen werden. In diesem Fall händigt die Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH dem Vertragspartner vor Vertragsschluss ein Exemplar der VOB/B aus.

3. Verträge außerhalb der VOB/B

Für Leistungen, die keine Bauleistungen im Sinne der VOB/B sind und für solche Verträge, in denen die VOB/B nicht einbezogen ist, gelten folgende Regelungen:

3.1 Auftragsannahme

Bis zur Auftragsannahme sind sämtliche Angebote freibleibend. Nimmt der Auftragnehmer das Angebot mit inhaltlichen Änderungen an, so kommt der Vertrag nur nach Annahme des abändernden Angebots des Auftraggebers durch die Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH zustande.

3.2 Lieferfristen

Sämtliche Fertigstellungs- und Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der Eingenbelieferung der Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH. Verzug tritt somit nicht ein, wenn vorgenannte Fristen aufgrund eines Lieferverzuges des Vorlieferanten nicht eingehalten werden können. Auch im Übrigen haftet die Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH für Verzögerungen nur dann, wenn sie sie verschuldet hat.

3.3 Abschlagszahlungen

Die Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH ist nach Maßgabe des § 632 a) BGB berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Verzögert sich der Einbau montagefertiger Bauteile, ohne dass die Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH dies zu vertreten hat, um mehr als 14 Tage, so wird eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes fällig, wenn dem Auftraggeber das Eigentum an den Bauteilen übertragen wird.

3.4 Abnahme

Eine förmliche Abnahme ist nicht vereinbart. Wird von dieser Regelung individualvertraglich abgewichen, treten die Abnahmewirkungen auch dann ein, wenn die Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH den Auftragnehmer zweimal erfolglos zur Abnahme aufgefordert hat. Die Abnahmewirkung entsteht in diesem Fall nach Ablauf von 12 Werktagen seit der letzten Aufforderung.

3.5 Fälligkeit der Vergütung und Zahlung

Der Werklohn ist sofort nach Rechnungszugang fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, es sei denn, dies ist vereinbart. Wechsel- und Scheckzahlung löst die Erfüllungswirkung erst dann aus, wenn der Betrag der Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH unwiderruflich gutgeschrieben ist.

3.6 Kündigungswerklohn

Im Falle einer freien Kündigung des Auftraggebers, die nur in den gesetzlichen Grenzen des Gesetzes zulässig ist, steht der Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH der volle Werklohn für die bereits erbrachten Leistungen nach den Vertragspreisen zu. Die noch nicht erbrachten Leistungen kann die Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH mit 10 % der Restauftragssumme berechnen. Der Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH ist der Beweis eines höheren Kündigungswerklohnes gestattet, dem Auftraggeber der eines niedrigeren.

3.7 Gewährleistungen

Offensichtliche Mängel sind gegenüber der Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, spätestens aber bei der Abnahme zu rügen. Danach ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Auftraggeber im Falle von Mängeln die gesetzlichen Rechte zu.

3.8 Änderungsvorbehalt

Unwesentliche, zumutbare Änderungen in den Abmessungen und Ausführungen bleiben vorbehalten, soweit sie in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH. Außer im Rahmen der ordentlichen Geschäftsführung des vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetriebs ist der Auftraggeber vor Bezahlung nicht berechtigt, über die Ware zu verfügen. Verfügt er im vorgenannten Sinne berechtigt, tritt er bereits sämtliche ihm aus der Lieferung zustehenden Ansprüche an die Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH in Höhe der Rechnungssumme ab.

Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes des Auftraggebers werden, verpflichtet er sich, bei Lieferungsverzug und Rücktritt die Demontage der Liefergegenstände zu dulden, sofern diese ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Preisbindung

Die Preisbindung der Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH gilt für den im Angebot angegebenen Zeitraum, ansonsten für maximal drei Monate.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Handelsgeschäften mit Vollkaufleuten und juristischen Personen öffentlichen Rechts ist für beide Teile der Sitz der Hauptverwaltung der Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH (§ 38 ZPO). Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Die Firma NV Naturstein-Vertrieb GmbH kann den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch nehmen.